Fremde Welten und Kulturen erkunden oder an paradiesischen Stränden die Seele baumeln lassen. Es gibt viele gute Gründe, um andere Länder und Regionen zu bereisen. Doch um den Aufenthalt an einem anderen Ort unbeschwert zu genießen, sollten sich Reisende auch in Sicherheit wähnen. Hierzu gehört neben Policen wie einer Auslandskranken- oder Haftpflichtversicherung ebenfalls der Rechtsschutz. 

Spezielle Auslandsoptionen 

Es sind alltägliche Situationen wie ein Autounfall vor Ort oder Diskrepanzen mit dem Reiseveranstalter, die unterwegs gang und gäbe sind. In Fällen wie diesen bietet privater Rechtsschutz die nötige Sicherheit. Doch um in anderen Ländern umfassend von den Vorteilen einer Rechtsschutzversicherung zu profitieren, müssen Versicherungsnehmer möglicherweise spezielle Auslandsoptionen auswählen. 

Eine Rechtsschutzversicherung mit internationalem Geltungsbereich 

Tritt am Reiseziel eine juristische Auseinandersetzung ein, die der Unterstützung eines Rechtsanwalts bedarf, ist eine Rechtsschutzpolice mit internationalem Geltungsbereich besonders hilfreich. Erfahrene Kontakte von Portalen wie Lawyer in Europe stehen zwar immer mit internationalen Anwälten zur Verfügung, die Ihnen z.B. bei Fällen wie Arbeitsunfall im Ausland – Entschädigung helfen können. Allerdings fallen Kosten für eine anwaltliche Vertretung an. Führt die Rechtsstreitigkeit sogar zu einer Gerichtsverhandlung, müssen Betroffene unter Umständen regelmäßig in das andere Land reisen. Gut zu wissen: Dadurch entstehende Kosten sind ebenfalls durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. 

Keine generelle Gültigkeit der Police

Doch auch bei einem bestehenden Privat-Rechtsschutz ist die Gültigkeit der Police im Ausland nicht generell gewährleistet. Der Zeitraum des juristischen Versicherungsschutzes ist zwar im Regelfall unbeschränkt. Allerdings ist der regionale Geltungsbereich bei den meisten Versicherungen klar definiert und zum Teil auch begrenzt. Aus dem Grund sind Reisende gut beraten, vor Reiseantritt einen Blick auf die allgemeinen Versicherungskonditionen zu werfen. 

Keine Versicherungspaket ist wie das andere

Für die meisten Versicherungsgesellschaften aus Deutschland ist es mittlerweile üblich, dass deren angebotene Policen EU-weit gültig sind. Dementsprechend sind Rechtsstreitigkeiten innerhalb der gesamten Europäischen Union abgedeckt. Zusätzlich erweitert sich der Geltungsbereich oftmals auf angrenzende Mittelmeerländer, die Schweiz sowie Norwegen. Versicherungsnehmer sollten sich bezüglich dieses Themas vor Augen führen, dass nicht der Ort des Rechtsfalls, sondern der Sitz des zuständigen Gerichts der ausschlaggebende Faktor ist. Für eine Gültigkeit der privaten Rechtsschutzversicherung im Ausland ist deshalb das Land maßgeblich, in dem Kläger die Klage einreichen oder die Anklage gegen eine bestimmte Partei erhoben wird. 

Den privaten Versicherungsschutz individuell erweitern 

Zahlreiche Policen schließen einen internationalen Geltungsbereich bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt im Ausland ein. Schließt die Rechtsschutzversicherung allerdings keine Gültigkeit im außereuropäischen Ausland ein, muss der private Versicherungsschutz entsprechend erweitert werden. Diese Überlegung sollten Betroffene beispielsweise bei geplanten Reisen nach Amerika, Asien oder Australien erwägen. Bei Bedarf offerieren zahlreiche Auslandsversicherer eine spezielle Auslandsoption, welche eine Abdeckung der Police weltweit ermöglicht. Zudem sollten Versicherungsnehmer wissen, dass sich der Versicherungsschutz von Bausteinen wie Berufsrechtschutz, Vermieterrechtsschutz oder Wohnrechtsschutz auf Deutschland beschränkt. 

Details zur Höhe der Kosten 

Die Höhe der Kostenabdeckung ist im Ausland im Vergleich zu Deutschland unverändert. Dementsprechend werden zumeist alle anfallenden Gerichtskosten laut Bestimmungen des deutschen Rechtsschutzes von den Versicherungsunternehmen übernommen. Außerdem werden bei einer Rechtsstreitigkeit im Ausland weiterhin aufkommende Reisekosten von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft beglichen. Diese Regelung schließt Anwaltsreisen ein.